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In Frankreich müssen Supermärkte und Gastronomie unverkaufte Lebensmittel spenden oder für Tierfutter und Kompost zur Verfügung stellen.

Seit diesem Jahr ist Händlern sogar verboten, 30 Obst- und Gemüsesorten mit Plastik zu verpacken und auch Händler und Hersteller von Hygieneartikeln, Büchern, Kleidung und mehr müssen übriggebliebene Ware spenden oder recyclen. Kinder lernen schon in der Schule, wie Verschwendung und Müll vermieden werden können. In Deutschland ist das „Containern“ eine Straftat. Das Kreislaufgesetz soll Unternehmen und Händler zwar verpflichten, Abfälle zu vermeiden und z.B. Neuware, z.B. Retouren nicht zu vernichten, aber gesetzliche Regelungen wären hierzulande bitter nötig. (aus ZEIT 23/22)

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