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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. April zeigt, dass ein Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtet werden kann.

Der Schweizer Verein „Klimaseniorinnen“ mit ca. 2500 Frauen ab 64 Jahren kämpfte bereits seit 2016 vergeblich vor Schweizer Gerichten für das Recht auf wirksamen Schutz vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Damit entschied das EGMR das erste Mal über eine Klage zum Thema Klimawandel. Laut Urteil der Richter:innen verstößt die Schweiz gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die »Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung“ beschreibt. Jetzt muss die Schweizer Regierung ihre aktuellen Klimaziele nachbessern.

„Bisher konnten nur einzelne Personen klagen. Aber das Gericht hat akzeptiert: Klimaschutz ist etwas anderes, Klimawandel betrifft sehr viele und da sollte man die Interessen bündeln können“, erklärt der Jura-Professor Gerd Winter. Die Entscheidung könnte auch Einfluss haben auf die Klage gegen das deutsche Klimaschutzgesetz, das 9 Jugendliche gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe beim EGMR eingereicht haben.

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