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Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in seinem jüngsten Urteil vom 23.07.2025 eine "saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt" zu einem Menschenrecht erklärt.

Das Urteil ist zwar nicht bindend, aber dennoch historisch bedeutsam, denn es könnte weitreichende rechtliche und politische Konsequenzen für Staaten und deren Klimapolitik haben.

Der IGH betont, dass Klimaschutz nicht nur zum Schutz der heutigen Bevölkerung, sondern besonders auch gegenüber den zukünftigen Generationen verpflichtend ist. Staaten können damit in die Pflicht genommen werden, ihre Emissionen zu reduzieren und die Folgen des Klimawandels zu bekämpfen. Wird der Pflicht nicht nachgekommen, könnten Länder, die unter den Folgen besonders leiden, Schadensersatzforderungen stellen.

Der kleine Inselstaat Vanuatu im Pazifik, der heute schon extrem unter den Klimafolgen leidet, hatte das Gutachten initiiert.

Deutschland zählt mit zu den größten Treibhausgasemittenten weltweit und ist aufgefordert, seine Verantwortung und völkerrechtlichen Pflichten wahrzunehmen, selbst wenn das Gutachten rechtlich nicht bindend ist. Das Gutachten zeigt die weltweiten Auswirkungen der Klimapolitik einzelner Länder und Industrien auf die globalen Klimafolgen. Und Umweltschutz kann international eingeklagt werden. (s. Berichte von Tagesschau, ZDFheute.de und weitere vom 23.07.2025)

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